Gesundheitssystem (I)
Man hört immer so viel davon reden, daß unser Gesundheitssystem „zu teuer“, ja womöglich „nicht mehr bezahlbar“ sei; was aber bedeutet das in einer Gesellschaft, die mehr Güter und Wohlstand hervorgebracht hat als je eine vor ihr?
Es bedeutet, daß das Geld da ist; es ist nur niemand bereit, es auszugeben.
Es kann aber keinen Interessensausgleich geben zwischen dem Wunsch des einen nach größtmöglichem Wohlstand, und dem Wunsch des anderen, ein Leben in Gesundheit und Würde zu führen; die Priorität ist völlig klar. Ganz gleich wie die Dinge liegen, das Bedürfnis nach Leben und Gesundheit wiegt als ein Grundrecht unvergleichbar schwerer und ist dem Wunsch nach Reichtum unbedingt vorzuordnen. Daran kann es überhaupt nichts zu rütteln geben. Dieses Recht ist durch kein anderes relativierbar, durch ein – nicht bestehendes – Recht auf Wohlstand schon gar nicht.
Nach Wohlstand oder gar Reichtum kann erst dann gefragt werden, wenn alle mit dem Notwendigen versorgt sind. Dazu gehört auch eine medizinische Versorgung mit allem, was nur menschenmöglich ist. Andernfalls wäre der Reichtum der einen auf die mangelnde medizinische Versorgung der anderen gebaut.
Aus diesem Grund ist auch eine private Gesundheitsvorsorge ein Unding. Es kann nicht sein, daß sich der eine ein Mehr an Gesundheit erkaufen kann, der andere sich aber wegen unzureichender Mittel mit einem Weniger begnügen muß. Da hilft auch nicht, wenn man dieses Weniger als Standard definiert und als Grundversorgung verbrämt. Es darf überhaupt keinen Unterschied geben, sondern das unter den jeweiligen Umständen erreichbare Optimum muß jedem zur Verfügung stehen. Sollte unsere Gesellschaft aber darin übereinkommen, daß wir lieber weniger für unsere Gesundheit aufwenden wollen – dann bitte, muß eine solche Entscheidung auch alle treffen. Denn es ist leicht, für einen Abbau des Gesundheitssystems zu plädieren, wenn man über ein wohlgefülltes Portemonnaie verfügt, mit dem man diesen Abbau wieder ausgleichen kann.
Es bedeutet, daß das Geld da ist; es ist nur niemand bereit, es auszugeben.
Es kann aber keinen Interessensausgleich geben zwischen dem Wunsch des einen nach größtmöglichem Wohlstand, und dem Wunsch des anderen, ein Leben in Gesundheit und Würde zu führen; die Priorität ist völlig klar. Ganz gleich wie die Dinge liegen, das Bedürfnis nach Leben und Gesundheit wiegt als ein Grundrecht unvergleichbar schwerer und ist dem Wunsch nach Reichtum unbedingt vorzuordnen. Daran kann es überhaupt nichts zu rütteln geben. Dieses Recht ist durch kein anderes relativierbar, durch ein – nicht bestehendes – Recht auf Wohlstand schon gar nicht.
Nach Wohlstand oder gar Reichtum kann erst dann gefragt werden, wenn alle mit dem Notwendigen versorgt sind. Dazu gehört auch eine medizinische Versorgung mit allem, was nur menschenmöglich ist. Andernfalls wäre der Reichtum der einen auf die mangelnde medizinische Versorgung der anderen gebaut.
Aus diesem Grund ist auch eine private Gesundheitsvorsorge ein Unding. Es kann nicht sein, daß sich der eine ein Mehr an Gesundheit erkaufen kann, der andere sich aber wegen unzureichender Mittel mit einem Weniger begnügen muß. Da hilft auch nicht, wenn man dieses Weniger als Standard definiert und als Grundversorgung verbrämt. Es darf überhaupt keinen Unterschied geben, sondern das unter den jeweiligen Umständen erreichbare Optimum muß jedem zur Verfügung stehen. Sollte unsere Gesellschaft aber darin übereinkommen, daß wir lieber weniger für unsere Gesundheit aufwenden wollen – dann bitte, muß eine solche Entscheidung auch alle treffen. Denn es ist leicht, für einen Abbau des Gesundheitssystems zu plädieren, wenn man über ein wohlgefülltes Portemonnaie verfügt, mit dem man diesen Abbau wieder ausgleichen kann.
von: Unke - am: 18. Mrz, 16:03 - in: Anmerkungen
Jooeey (anonym) - 20. Mrz, 13:40
Nur ein kurzer Kommentar zu einem endlosen Thema
Erstens. In diesem Punkt gebe ich Dir vollkommen Recht: Das Geld, die nötige Werschöpfung, ist in diesem Land definitiv vorhanden, um dieses Gesundheitssystem auf dem heutigen glücklicherweise sehr hohen Standard zu tragen. Das gilt auch in einer Situation, in der die Gesundheitskosten zweifelsohne stetig steigen. (Davon einmal ganz abgesehen: durch entschlossene Aufbrechung bestehender Angebots-Monopole wie den Apotheken und durch Sprengung der alleinigen Abrechnungshoheit der allzu mächtigen Kassenärztlichen Vereinigungen ließen sich die Gesundheitsausgaben mit einem Schlag um ein Vielfaches drücken).
Zweitens. Deiner Argumentation der Abwägung der "Grundrechte", wie Du sie nennst, ist nur schwerlich zu folgen.
Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit gibt es in dieser Form, wie Du es gerne sehen würdest, zunächst einmal gar nicht: Es heißt lediglich, "jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Artikel 2 GG). Damit gemeint ist alleine der Schutz des Integritätsinteresses einer jeden Person. Sprich: Niemand darf vorsätzlich oder fahrlässig und widerrechtlich in eines unserer absoluten Rechte eingreifen (Genauer auch in §823 BGB).
Doch damit hat der Bürger noch lange nicht das Recht auf eine solidarisch finanzierte Leistung zur Behandlung seiner Krankheiten. Lediglich muss so jeder mit Konsequenten rechenen, der mich foltert, drangsalsiert oder einfach nur aus Spass den Schädel einschlägt.
Vielmehr noch steht einer durch alle gemeinsam finanzierten Gesundheitserhaltung des Einzelnen ein anderes fundamentales Grundrecht entgegen. Und das ebenfalls in Artikel 2 GG: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit", heißt es dort. Und niemand will und kann bestreiten, dass es nicht dieses Grundrecht ist, das im absoluten Zentrum unseres Gemeinwesens steht. Eine Zwangserhebung von Abgaben greift denifnitiv in dieses Grundrecht ein.
Natürlich wäre es nun grober Unfug zu behaupten, unsere solidarische Krankenversicherung sei mit unseren Grundrechten nicht vereinbar oder dergleichen. Verwiesen sei widerum auf Artikel 14 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". So ließe sich das Spiel weiter drehen, darüber gibt es sicherlich auch treffende höchstrichterliche Urteile. Da ich selber kein Jurist bin, fehlt mir hier die Kenntnis.
Doch eines sollte deutlich werden: Eine Argumention über Grundrechte ist immmer eine höchst prekäre Angelegenheit und führt unweigerlich in Widersprüche.
Vielmehr sollte es im Falle des Gesundheitssystem der ausdrückliche politische Wille aller sein, dieses System in seinen solidarischen Grundfesten zu erhalten. Und möglich ist der Erhalt definitiv - wenn wir alle nur wollen!
(viele Zeichen der Zeit zeigen, dass wir anscheinend nicht wollen. Aber ihr wisst ja: "Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!")
Zweitens. Deiner Argumentation der Abwägung der "Grundrechte", wie Du sie nennst, ist nur schwerlich zu folgen.
Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit gibt es in dieser Form, wie Du es gerne sehen würdest, zunächst einmal gar nicht: Es heißt lediglich, "jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Artikel 2 GG). Damit gemeint ist alleine der Schutz des Integritätsinteresses einer jeden Person. Sprich: Niemand darf vorsätzlich oder fahrlässig und widerrechtlich in eines unserer absoluten Rechte eingreifen (Genauer auch in §823 BGB).
Doch damit hat der Bürger noch lange nicht das Recht auf eine solidarisch finanzierte Leistung zur Behandlung seiner Krankheiten. Lediglich muss so jeder mit Konsequenten rechenen, der mich foltert, drangsalsiert oder einfach nur aus Spass den Schädel einschlägt.
Vielmehr noch steht einer durch alle gemeinsam finanzierten Gesundheitserhaltung des Einzelnen ein anderes fundamentales Grundrecht entgegen. Und das ebenfalls in Artikel 2 GG: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit", heißt es dort. Und niemand will und kann bestreiten, dass es nicht dieses Grundrecht ist, das im absoluten Zentrum unseres Gemeinwesens steht. Eine Zwangserhebung von Abgaben greift denifnitiv in dieses Grundrecht ein.
Natürlich wäre es nun grober Unfug zu behaupten, unsere solidarische Krankenversicherung sei mit unseren Grundrechten nicht vereinbar oder dergleichen. Verwiesen sei widerum auf Artikel 14 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". So ließe sich das Spiel weiter drehen, darüber gibt es sicherlich auch treffende höchstrichterliche Urteile. Da ich selber kein Jurist bin, fehlt mir hier die Kenntnis.
Doch eines sollte deutlich werden: Eine Argumention über Grundrechte ist immmer eine höchst prekäre Angelegenheit und führt unweigerlich in Widersprüche.
Vielmehr sollte es im Falle des Gesundheitssystem der ausdrückliche politische Wille aller sein, dieses System in seinen solidarischen Grundfesten zu erhalten. Und möglich ist der Erhalt definitiv - wenn wir alle nur wollen!
(viele Zeichen der Zeit zeigen, dass wir anscheinend nicht wollen. Aber ihr wisst ja: "Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!")
Jooeey (anonym) - 20. Mrz, 13:48
Nachtrag
Eine kurze Frage, wenn Du erlaubst:
Bist du Ökonom oder dergleichen?
(entschuldige bitte die Verunreinigung Deines Blogs durch meine vielen Tippfehler im Kommentar!)
Bist du Ökonom oder dergleichen?
(entschuldige bitte die Verunreinigung Deines Blogs durch meine vielen Tippfehler im Kommentar!)
Unke - 21. Mrz, 09:22
Da liegt ein Mißverständnis vor, das aus meinem (unreflektierten; und, nein, ich bin kein ökonom und auch kein jurist) gebrauch des begriffs "grundrecht" resultiert. du hast recht, im POSITIVEN recht gibt es kein solches grundrecht -- und in welchem anderen sinne kann man von einem recht sagen, daß es existiert? man kann es nur postulieren. was ich hiermit getan habe.
grundrechte sind immer eine frage des abwägens; aber wie du schon sagst, es ist eine frage der vernunft, ob man bereit ist, einen klitzekleinen teil seiner prsönlichen entfaltung (die ich, nebenbei, ohnedies für eine hohle phrase halte; wir sind nicht frei, und von entfaltungsmöglichkeiten kann in den meisten fällen keine rede sein) abzugeben, um medizinisch im größeren und auch im kleineren ernstfall rundum und nach dem besten können der ärztlichen kunst umsorgt zu sein. aber wie überall, wo es um solidarität geht: dem mächtigen oder unbedürftigen ist solidarität egal, weil er sich selbst helfen kann. aber gerade die mittel dessen, der es nicht nötig hat, sind vonnöten.
grundrechte sind immer eine frage des abwägens; aber wie du schon sagst, es ist eine frage der vernunft, ob man bereit ist, einen klitzekleinen teil seiner prsönlichen entfaltung (die ich, nebenbei, ohnedies für eine hohle phrase halte; wir sind nicht frei, und von entfaltungsmöglichkeiten kann in den meisten fällen keine rede sein) abzugeben, um medizinisch im größeren und auch im kleineren ernstfall rundum und nach dem besten können der ärztlichen kunst umsorgt zu sein. aber wie überall, wo es um solidarität geht: dem mächtigen oder unbedürftigen ist solidarität egal, weil er sich selbst helfen kann. aber gerade die mittel dessen, der es nicht nötig hat, sind vonnöten.
Jooeey - 21. Mrz, 11:29
Eine Frage des Abwägens
"grundrechte sind immer eine frage des abwägens", wie du sagst. Und genau darin liegt der Kern des Ganzen.
Ein Hantieren mit Grundrechten, und da ist es egal ob diese positiv oder dispositiv im Raume stehen, ist immer mit Problemen und Widersprüchen behaftet. Im übrigen finde ich persönlich, dass es hier äußerst angemessen ist, sich unseres (positiven) Deutschen Grundrechtekatalloges zu bedienen. Dieser zeigt ein höchstes Maß an menschlicher, geistiger und kultureller Entwicklung. Zu behaupten unsere Grundrechte wären unfehlbar und absolut perfekt ausgestaltet, wäre sicherlich zuviel des Guten. Dennoch kann niemand behaupten, dass diese, unsere positiven Grundrechte, per se unvollständig und defekt wären.
Ob das Recht auf die persönliche Entfaltung alleine eine hohle Phrase ist, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Eine äußerst interessante Frage, über die es sich lohnt zu diskutieren.
Dazu ein Appell zum Schluss: Bitte malt diese Welt, in der wir Europäer heute leben, nicht so dunkel. Sicher gibt es viel zu tun. Große Verwerfungen, großes Elend, natürlich immer wieder die Debatte um die Verteilung unserer Wetschöpfung. Diese Problem gelten ganz besonders für den globalen Maßstab.
Dennoch lebt jeder, ich sage ausdrücklich jeder, hier in diesem Europa im Vergleich zu allen früheren Perioden dieses Kontinents im reinsten Paradies. Die Anstrengung muss sein, dieses Paradies im Allgemeinen zu erhalten und im Speziellen daran zu Arbeiten, dass auch die übrige Welt ein Leben auf gleicher Augenhöhe führen kann.
Ein Hantieren mit Grundrechten, und da ist es egal ob diese positiv oder dispositiv im Raume stehen, ist immer mit Problemen und Widersprüchen behaftet. Im übrigen finde ich persönlich, dass es hier äußerst angemessen ist, sich unseres (positiven) Deutschen Grundrechtekatalloges zu bedienen. Dieser zeigt ein höchstes Maß an menschlicher, geistiger und kultureller Entwicklung. Zu behaupten unsere Grundrechte wären unfehlbar und absolut perfekt ausgestaltet, wäre sicherlich zuviel des Guten. Dennoch kann niemand behaupten, dass diese, unsere positiven Grundrechte, per se unvollständig und defekt wären.
Ob das Recht auf die persönliche Entfaltung alleine eine hohle Phrase ist, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Eine äußerst interessante Frage, über die es sich lohnt zu diskutieren.
Dazu ein Appell zum Schluss: Bitte malt diese Welt, in der wir Europäer heute leben, nicht so dunkel. Sicher gibt es viel zu tun. Große Verwerfungen, großes Elend, natürlich immer wieder die Debatte um die Verteilung unserer Wetschöpfung. Diese Problem gelten ganz besonders für den globalen Maßstab.
Dennoch lebt jeder, ich sage ausdrücklich jeder, hier in diesem Europa im Vergleich zu allen früheren Perioden dieses Kontinents im reinsten Paradies. Die Anstrengung muss sein, dieses Paradies im Allgemeinen zu erhalten und im Speziellen daran zu Arbeiten, dass auch die übrige Welt ein Leben auf gleicher Augenhöhe führen kann.
Unke - 21. Mrz, 11:47
danke für den kommentar!
ohne zweifel hast du recht damit, daß wir in einem paradies leben (vergleichsweise) -- da muß es aber doch erst recht traurig stimmen, wenn die MÖGLICHKEITEN dieses paradieses von den REALISIERUNGEN so weit entfernt sind.
klar gibt es immer eine gegenwelt, in ders erst wirklich grauslig zugeht, sei es eine wirkliche gegenwärtige oder vergangene, oder was man sich an dystopien alles vorstellen mag. das kann einen trösten in einer unabänderlichen situation, hilft aber nicht, wenn man sieht, daß so vieles möglich wäre, das aus von ferne betrachtet ziemlich kuriosen gründen nicht verwirklicht wird.
im übrigen ist sogar in der rechtsprechung dieser republik mit grundrechten argumentiert (und rechtskräftig verurteilt) worden, die zur tatzeit eben NICHT positives recht waren (zumindest de facto). das heißt, daß man sich grundrechte als durchaus unabhängig von ihrer tatsächlichen formulierung als positives recht irgendeines staates denkt. (sonst könnte es auch kein kriegsverbrechertribunal geben)
ohne zweifel hast du recht damit, daß wir in einem paradies leben (vergleichsweise) -- da muß es aber doch erst recht traurig stimmen, wenn die MÖGLICHKEITEN dieses paradieses von den REALISIERUNGEN so weit entfernt sind.
klar gibt es immer eine gegenwelt, in ders erst wirklich grauslig zugeht, sei es eine wirkliche gegenwärtige oder vergangene, oder was man sich an dystopien alles vorstellen mag. das kann einen trösten in einer unabänderlichen situation, hilft aber nicht, wenn man sieht, daß so vieles möglich wäre, das aus von ferne betrachtet ziemlich kuriosen gründen nicht verwirklicht wird.
im übrigen ist sogar in der rechtsprechung dieser republik mit grundrechten argumentiert (und rechtskräftig verurteilt) worden, die zur tatzeit eben NICHT positives recht waren (zumindest de facto). das heißt, daß man sich grundrechte als durchaus unabhängig von ihrer tatsächlichen formulierung als positives recht irgendeines staates denkt. (sonst könnte es auch kein kriegsverbrechertribunal geben)
Jooeey (anonym) - 21. Mrz, 17:41
Es macht Spass, Deine Antworten zu lesen. Deswegen hier noch ein Text von mir.
Du sprichst von kuriosen Gründen, die einer Realisierung ungeahnter Möglichkeiten für diese Menschheit im Wege stehen. Ja, die gibt es wohl in der Tat - diese kuriosen Gründe. Vielmehr sind diese Gründe so komplex, dass sich seit Jahrhunderten Sozialwissenschaftler, Philosophen, Ökonomen und viele andere schlaue Leute wie Schriftsteller und Politiker die Zähne daran ausbeißen, diese Gründe eindeutig zu entlarven, um diese dann am besten gleich zu eliminieren. Es wäre schön, den Stein der Weisen zu finden. Schlaue Ansätze gibt es jede Menge - die ultima Ratio noch lange nicht.
Kannst Du Beispiele nennen, bei denen über de facto nicht codifizierte Grundrechte argumentiert wurde? Richterliche Rechtsfortbildung gab und gibt es massenweise in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Beispielsweise wurde das gesamte (heute codifizierte) Arbeitsrecht alleine durch höchstrichterliche Aktivitäten des Bundesarbeitsgerichtes geschaffen. Es entfaltete so seine Gültigkeit schon bevor es sehr spät erst in geschriebene Gesetzesform gegossen wurde. Das gilt genauso für viele noch bis in die jüngste Zeit obsoleten Regelungen im Schuldrecht und im Recht der Pflichtverletzungen. Im Bereich des Strafrechts hingegen verbietet sich logischerweise nur allzu konsequent jede auch nur kleinste Abweichung vom geschriebenen Recht. Unser Grundgesetz ist so alt wie diese Republik. Enthält es nicht alle zentralen, denkbaren Grundrechte, die einem Menschen zugestanden werden können? Ich freue mich an dieser Stelle über das ein oder andere Beispiel für ein Urteile, in dem abweichend von geschriebenen Grundrechten über diese argumentiert und geurteilt wurde.
Das UN-Kriegsverbrechertribunal in den Haag steht in seinen Grundfesten auf eindeutig codifiziertem Recht. Es geht aus einer Vielzahl von Resulotionen des UN-Sicherheitsrates hervor. So bildet die Basis des Haager Tribunals geschriebenes und geltendes Völkerrecht. Die Resolutionen zur Schaffung und Aufgabe und dergleichen des UN-Kriegsverbrechertrubnals widerum verweisen auf eindeutig codifiziertem humanitärem Völkerrecht und auf die geltenden Menschenrechte.
Ein anderes Problem ist, dass sich noch lange nicht jeder an dieses positive Recht hält und die Verfolgung von Rechtsverletzungen international unheimlich schwierig, meist sogar unmöglich ist. Wohl eher wie so oft von den Entscheidungsträgern unserer Gesellschaften einfach nicht gewollt.
Du sprichst von kuriosen Gründen, die einer Realisierung ungeahnter Möglichkeiten für diese Menschheit im Wege stehen. Ja, die gibt es wohl in der Tat - diese kuriosen Gründe. Vielmehr sind diese Gründe so komplex, dass sich seit Jahrhunderten Sozialwissenschaftler, Philosophen, Ökonomen und viele andere schlaue Leute wie Schriftsteller und Politiker die Zähne daran ausbeißen, diese Gründe eindeutig zu entlarven, um diese dann am besten gleich zu eliminieren. Es wäre schön, den Stein der Weisen zu finden. Schlaue Ansätze gibt es jede Menge - die ultima Ratio noch lange nicht.
Kannst Du Beispiele nennen, bei denen über de facto nicht codifizierte Grundrechte argumentiert wurde? Richterliche Rechtsfortbildung gab und gibt es massenweise in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Beispielsweise wurde das gesamte (heute codifizierte) Arbeitsrecht alleine durch höchstrichterliche Aktivitäten des Bundesarbeitsgerichtes geschaffen. Es entfaltete so seine Gültigkeit schon bevor es sehr spät erst in geschriebene Gesetzesform gegossen wurde. Das gilt genauso für viele noch bis in die jüngste Zeit obsoleten Regelungen im Schuldrecht und im Recht der Pflichtverletzungen. Im Bereich des Strafrechts hingegen verbietet sich logischerweise nur allzu konsequent jede auch nur kleinste Abweichung vom geschriebenen Recht. Unser Grundgesetz ist so alt wie diese Republik. Enthält es nicht alle zentralen, denkbaren Grundrechte, die einem Menschen zugestanden werden können? Ich freue mich an dieser Stelle über das ein oder andere Beispiel für ein Urteile, in dem abweichend von geschriebenen Grundrechten über diese argumentiert und geurteilt wurde.
Das UN-Kriegsverbrechertribunal in den Haag steht in seinen Grundfesten auf eindeutig codifiziertem Recht. Es geht aus einer Vielzahl von Resulotionen des UN-Sicherheitsrates hervor. So bildet die Basis des Haager Tribunals geschriebenes und geltendes Völkerrecht. Die Resolutionen zur Schaffung und Aufgabe und dergleichen des UN-Kriegsverbrechertrubnals widerum verweisen auf eindeutig codifiziertem humanitärem Völkerrecht und auf die geltenden Menschenrechte.
Ein anderes Problem ist, dass sich noch lange nicht jeder an dieses positive Recht hält und die Verfolgung von Rechtsverletzungen international unheimlich schwierig, meist sogar unmöglich ist. Wohl eher wie so oft von den Entscheidungsträgern unserer Gesellschaften einfach nicht gewollt.
Unke - 27. Mrz, 09:59
jetzt muß ich
aber endlich auf deinen kommentar antworten. sollte ich im folgenden tatsachen falsch darstellen, so korrigiere mich bitte; es mag gut sein, daß ich etwas mißverstanden oder falsch im gedächtnis habe.
der von mir erwähnte fall, wo ein naturrecht, das nicht als grundrecht im positiven recht verankert war (jedenfalls nicht de facto), sogar rückwirkend zur grundlage von urteilen gemacht wurde, war die verurteilung und bestrafung der sogenannten mauerschützen. meiner ansicht nun kann man sich bei aufhebung eines rechtssystems (nämlich dem der DDR) und ersetzung dieses rechtssystems durch ein anderes (nämlich dem der BRD) nicht auf das neue recht stützen, wenn man taten, die vor der rechtsänderungen begangen wurden, gerichtlich untersuchen will. mir ist nicht bekannt, inwiefern das DDR-Recht die tötung von "flüchtlingen" zuließ oder billigend in kauf nahm. vielleicht verbot das DDR-Recht eine solche tat sogar. das ändert aber nichts an der rechtspraxis.
man kann nun nicht hergehen und behaupten, der schütze an der mauer habe gegen das grundrecht der freizügigkeit gehandelt, also müsse er nun bestraft werden. zu argumentieren, der schütze habe gegen das NATURRECHT der freizügigkeit gehandelt, geht noch viel weniger. das gleicht ein bißchen der auffassung, die armen heidnischen wilden in amerika müßten in der hölle schmoren, weil sie nicht getauft sind.
meines erachtens war die ganze angelegenheit ein symbolischer akt -- sonst hätte man JEDEN einzelnen prozeß, der nach DDR-Recht geführt worden war, wieder aufrollen und daraufhin prüfen müssen, ob er auch nach neuem BRD-Recht einige gültigkeit habe.
das alles verweist auf ein prinzipielles problem, und das ist das übereinzelstaatliche recht. wenn es ein solches recht gibt, dann höchstens in form von verträgen zwischen staaten; deswegen kann man, wie ich meine, selbst den schrecklichsten tyrann nach seinem sturz nicht zur verantwortung ziehen, es sei denn, man kann ihm einen vertragsbruch vorwerfen. wenn ein staat sagt, die menschenrechte interessieren uns nicht, dann kann niemand in diesem staat hinterher, wenn sich das blatt gewendet hat, zur verantwortung gezogen werden. das mag paradox erscheinen und kontraintuitiv: aber nach welchem recht sollte eine solche bestrafung erfolgen?
zwischen staaten hat man dann noch mit dem problem der durchsetzung zu tun. ein recht ohne eine instanz, die es durchsetzen kann, ist ziemlich wertlos. es existiert höchstens auf dem papier. welche höhere instanz sollen zwei statten anrufen, wenn sie sich über einen vertrag uneins sind? welche höhere instanz ist ein staat überhaupt bereit, anzuerkennen?
der von mir erwähnte fall, wo ein naturrecht, das nicht als grundrecht im positiven recht verankert war (jedenfalls nicht de facto), sogar rückwirkend zur grundlage von urteilen gemacht wurde, war die verurteilung und bestrafung der sogenannten mauerschützen. meiner ansicht nun kann man sich bei aufhebung eines rechtssystems (nämlich dem der DDR) und ersetzung dieses rechtssystems durch ein anderes (nämlich dem der BRD) nicht auf das neue recht stützen, wenn man taten, die vor der rechtsänderungen begangen wurden, gerichtlich untersuchen will. mir ist nicht bekannt, inwiefern das DDR-Recht die tötung von "flüchtlingen" zuließ oder billigend in kauf nahm. vielleicht verbot das DDR-Recht eine solche tat sogar. das ändert aber nichts an der rechtspraxis.
man kann nun nicht hergehen und behaupten, der schütze an der mauer habe gegen das grundrecht der freizügigkeit gehandelt, also müsse er nun bestraft werden. zu argumentieren, der schütze habe gegen das NATURRECHT der freizügigkeit gehandelt, geht noch viel weniger. das gleicht ein bißchen der auffassung, die armen heidnischen wilden in amerika müßten in der hölle schmoren, weil sie nicht getauft sind.
meines erachtens war die ganze angelegenheit ein symbolischer akt -- sonst hätte man JEDEN einzelnen prozeß, der nach DDR-Recht geführt worden war, wieder aufrollen und daraufhin prüfen müssen, ob er auch nach neuem BRD-Recht einige gültigkeit habe.
das alles verweist auf ein prinzipielles problem, und das ist das übereinzelstaatliche recht. wenn es ein solches recht gibt, dann höchstens in form von verträgen zwischen staaten; deswegen kann man, wie ich meine, selbst den schrecklichsten tyrann nach seinem sturz nicht zur verantwortung ziehen, es sei denn, man kann ihm einen vertragsbruch vorwerfen. wenn ein staat sagt, die menschenrechte interessieren uns nicht, dann kann niemand in diesem staat hinterher, wenn sich das blatt gewendet hat, zur verantwortung gezogen werden. das mag paradox erscheinen und kontraintuitiv: aber nach welchem recht sollte eine solche bestrafung erfolgen?
zwischen staaten hat man dann noch mit dem problem der durchsetzung zu tun. ein recht ohne eine instanz, die es durchsetzen kann, ist ziemlich wertlos. es existiert höchstens auf dem papier. welche höhere instanz sollen zwei statten anrufen, wenn sie sich über einen vertrag uneins sind? welche höhere instanz ist ein staat überhaupt bereit, anzuerkennen?







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